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| modul INTRASTAT-Schnittstelle |
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Intrastat-Meldungen dienen zur Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Unternehmen müssen Versendungen und Eingänge zentral melden, in Deutschland an das Statistische Bundesamt. Die Abgabe dieser Meldungen ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich.
Intrastat-Meldungen werden zusammengefasst in der sog. Intrahandelsstatistik. Aus ihr können aktuelle Daten über den innergemeinschaftlichen Handel Deutschlands bereitgestellt werden.
- Auf der sicheren Seite: Festlegung der Meldepflicht auf Vorgangsebene und Pflege der relevanten Meldedaten zentral oder auf Vorgangsebene
- Gut vorbereitet: Meldedaten anhand von Adress- und Artikelmerkmalen automatisch vorbelegen
- Korrekt übermitteln: Anzeigen, Kontrollieren und Exporten aller zur Meldung anstehenden Vorgänge und Positionen über eine zentrale Bearbeitungsmaske