Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

Neue Regelungen zu Lieferschwellen

Die jährliche Lieferschwelle ist ein in jedem europäischen Land individuell festgelegter Grenzwert. Wird dieser erreicht, fallen verschiedene steuerliche Aufgaben an.

Dieser Grenzwert kann durch grenzüberschreitenden Versand (Distance Selling) an den Endverbraucher innerhalb der EU innerhalb eines Kalenderjahres erreicht werden – je nachdem wie viel verkauft wird.

Händler, die von einem Land in ein anderes verkaufen, müssen sich bei Erreichung der Lieferschwelle im Zielland umsatzsteuerlich registrieren. Das bedeutet auch, dass fortlaufende Aufgaben wie z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen anfallen.

Ab dem 01.07.2021 werden die Lieferschwellen für ganz Europa einheitlich auf 10.000,00 EUR festgelegt.

Bei Überschreitung der Lieferschwelle fallen verschiedene steuerliche Aufgaben an. Das bedeutet, dass beginnend im Online Shop über die Rechnung aus Professional ERP die korrekten MwSt Sätze ausgewiesen werden sollen.

Da es allein in den EU Staaten in der Regel 3 bis 4 Mehrwertsteuersätze für unterschiedliche Warengruppen (Normalsatz, ermäßigter Satz, stark ermäßigter Satz, Null-Satz und Zwischensatz) gibt, bedingt es vielfältige Pflege der Steuersätze in Professional ERP. 


Offizielle Informationen zu Lieferschwellen und dem One-stop-shop (OSS) finden Sie hier: Offizielle Seite der EU zum OSS

Auf dieser Seite enthalten:

Table of Contents

Weitere hilfreiche Seiten:

Filter by label (Content by label)
showLabelsfalse
max10
showSpacefalse
sorttitle
excludeCurrenttrue
cqllabel = "documentation" and label = "lieferschwellen" and space = currentSpace()