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Einfuhrmeldedaten
Im Menü „Extras“ steht der Menüpunkt „Einfuhrmeldedaten“ für den Aufruf der Pflegemaske der entsprechenden Meldedaten zur Verfügung.
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Die Einfuhrmeldedaten werden bei jedem neu angelegten Vorgang zunächst automatisch anhand des Landes der Hauptadresse und dessen Erlösart und den in den Firmenparametern hinterlegten Werten für Art des Geschäftes, des Verkehrszweiges und der Bestimmungsregion belegt.
Auch bei nachträglichen Änderungen der Hauptanschrift wird die Meldepflicht neu ermittelt. Bei einer Änderung der Lieferanschrift erfolgt nur der Hinweis, dass die Meldepflicht gegebenenfalls manuell zu pflegen ist, weil es Sonderfälle gibt, bei denen keine Einfuhrmeldungen zu tätigen sind, wenn die Lieferung nicht an die eigene Firmenadresse, sondern z.B. an einen Endkunden im Ausland erfolgt.
Der Schalter AFNOTALK steuert wie in der Auftragsbearbeitung die Anzeige dieser Hinweismeldungen.
Wird auf das Positionsregister gewechselt steht unter „Extras“ der Menüpunkt Einfuhrmeldedaten zur Verfügung. Hier gibt es die Möglichkeit für eine einzelne Position nochmals einige Einstellungen unabhängig vom zugehörigen Vorgang zu treffen.
Wird an dieser Stelle die Zolltarifnummer geändert, wird diese nur berücksichtigt, wenn die Konfigurationsvariable ATLASPOSZOLL auf YES gestellt wird.
Außerdem kann ein Statistischer Wert für die Position gepflegt werden. In welchen Fällen und in welcher Höhe dieser angegeben werden muss, ist im aktuellen Leitfaden der Intrahandelsstatistik ersichtlich.
Für die Art des Geschäfts (AdG) kann aus vier Vorbelegungen ausgewählt werden.
Da zum Zeitpunkt der Auftragserfassung nicht immer bekannt ist, ob die Auslieferung vor oder nach dem 01.01.2022 erfolgt, können Sie hier getrennte Werte für das alte und das neue Format hinterlegen. Die AdG für die Ausfuhr ab 2022 wird hierbei automatisch anhand dessen, ob im Vorgang eine Umsatzsteueridentnummer hinterlegt ist oder nicht, mit der AdG für Firmen oder Privatkunden vorbelegt.
Zusätzlich können Sie nun auch getrennte AdG für die Einfuhr und die Ausfuhr hinterlegen. Wenn Sie in der Auftragsbearbeitung eine Gutschrift erstellen, so handelt es sich in diesem Fall um eine Einfuhr auch wenn die Position in der Auftragsbearbeitung erfasst wurde. Theoretisch kann dies auch in einem Auftrag gemischt werden. Häufiger kommt es jedoch im Bestellwesen bei Kommt es zu Rücklieferungen und Beistellungen für die verlängerte Werkbank vor, dass können Einfuhren und Ausfuhren über einen Vorgang abgewickelt werden.
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