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Mindestbestellwert in der Adressverwaltung

Mindestbestellwert in der Adressverwaltung

Mindestbestellwert

In der Adressverwaltung kann auf dem Register Allgemein ein Mindestbestellwert (in Hauswährung) hinterlegt werden.

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Beim Druck einer Bestellung wird geprüft, ob für die Lieferantenadresse ein Mindestbestellwert hinterlegt ist. Erreicht der Gesamtwert der Bestellung – ohne Nebenkosten – den Mindestbestellwert nicht, erhält der Benutzer einen Hinweis auf den Mindestbestellwert mit Rückfrage, ob die Bestellung trotzdem gedruckt werden soll.

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Die Prüfung des Bestellwertes erfolgt auch beim direkten Druck von Bestellungen aus der Anwendung für die meldebestandsbezogene Bestellgenerierung und beim Bestellungsdruck zu externen Arbeitsgängen in der Betriebsauftragsverwaltung.

Die Konfigurationsvariable EBMINBESTCHK erlaubt es, das Prüf- und Rückfrageverhalten beeinflusst werden.

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