Für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch für Zahlungsverkehrstransaktionen in den SEPA-Formaten für SEPAÜberweisungen und SEPA-Lastschriften werden statt Bankleitzahl und Kontonummer die International Bank Account Number (kurz IBAN) und – derzeit noch – der Bank Identifier Code (kurz BIC) benötigt. Die IBAN einer bestehenden, deutschen Bankverbindung lässt sich – zumindest in der Theorie – anhand der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer automatisch ermitteln. In der Praxis gibt es jedoch weit über tausend Sonderfälle, für die eine solche automatische Ermittlung nicht möglich ist.
Für den zwingenden Wechsel bei den Datenaustauschformaten zum 01.02.2014 ist es daher unbedingt anzuraten, Ihre Bestandsdaten einer Überprüfung zu unterziehen, um Zahlungsverkehrsanweisungen mit fehlerhaften IBAN- bzw. BICInformationen zu vermeiden. Der Umfang der Prüfmechanismen ist teilweise versionsabhängig undes werden Aktualisierungsmaßnahmen nötig! Bitte beachten Sie daher die Versionshinweise bei Erläuterungen zu den einzelnen Mechanismen.
Import neuer Bankinformationen
Im Hauptmenü steht im Anwendungsbereich „Dienste“ der Menüpunkt „BIC-Import“ zur Verfügung, der es erlaubt, zusätzliche Bankinformationen zu IBAN und BIC aus Dateien, die von der Deutschen Bundesbank bereitgestellt werden, zu importieren. Diese Bankinformationen werden für die Nutzung der in II und III beschriebenen Prüffunktionen zu IBAN und BIC benötigt.
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Die Importfunktion steht in folgenden Versionen zur Verfügung: Version: Servicepackstand: Professional ERP 6.11 ab 6.11.057¹ Professional ERP 7.0 ab 7.0.047¹ Professional ERP 7.1 ab 7.1.017¹ Professional ERP 7.2 und höher ab 7.2.007² ³
¹ Es können nach Installation des Mindestservicepackstands nur die Informationen zu Sonderfällen bei der IBAN-Ermittlung importiert werden. Hierfür sind ausschließlich die von der Deutschen Bundesbank im registrierungspflichtigen ExtraNet bereitgestellten Dateien (vgl. „Ia -Importdateien“) geeignet. Andernfalls werden vom Programm nur die mit Stand 09/2013 bekannten Sonderfälle berücksichtigt.
² Wenn die Erstinstallation der Programmversion 7.2 vor dem Mindestservicepackstand erfolgte: Es können nach der Servicepackinstallation sowohl die Informationen zu den Sonderfällen bei der IBAN-Ermittlung als auch für den BIC-Abgleich importiert werden. Nur die BIC-Informationen werden in einem separaten Datenbestand gespeichert. Hierfür sind ausschließlich die von der Deutschen Bundesbank im registrierungspflichtigen ExtraNet bereitgestellten Dateien (vgl. „Ia -Importdateien“) geeignet. Andernfalls werden vom Programm nur die mit Stand 09/2013 bekannten Sonderfälle bei der IBAN-Ermittlung berücksichtigt. Ein BIC-Abgleich ist ohne Datenimport generell nicht möglich.
³ Wenn die Erstinstallation der Programmversion 7.2 mit dem Mindestservicepackstand oder danach erfolgte: Es können sowohl die Informationen zu den Sonderfällen bei der IBAN-Ermittlung als auch für den BIC-Abgleich importiert werden. Die BIC-Informationen und die IBAN-Sonderregelungen werden in einem separaten Datenbestand gespeichert. Hierfür sind ausschließlich die von der Deutschen Bundesbank im registrierungspflichtigen ExtraNet bereitgestellten Dateien (vgl. „Ia -Importdateien“) geeignet. Andernfalls werden vom Programm nur die mit Stand 09/2013 bekannten Sonderfälle bei der IBAN-Ermittlung berücksichtigt. Ein BIC-Abgleich ist ohne Datenimport generell nicht möglich.
Es gilt zu beachten, dass nur Dateien im TXT-Format importiert werden können!
Der Menüeintrag startet einen einfachen Importdialog, indem ein Dateipfad direkt eingegeben oder über die Schaltfläche
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anhand eines Dateiauswahldialogs ausgewählt werden kann.