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Für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch für Zahlungsverkehrstransaktionen in den SEPA-Formaten für SEPAÜberweisungen und SEPA-Lastschriften werden statt Bankleitzahl und Kontonummer die International Bank Account Number (kurz IBAN) und – derzeit noch – der Bank Identifier Code (kurz BIC) benötigt. Die IBAN einer bestehenden, deutschen Bankverbindung lässt sich – zumindest in der Theorie – anhand der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer automatisch ermitteln. In der Praxis gibt es jedoch weit über tausend Sonderfälle, für die eine solche automatische Ermittlung nicht möglich ist.

Für den zwingenden Wechsel bei den Datenaustauschformaten zum 01.02.2014 ist es daher unbedingt anzuraten, Ihre Bestandsdaten einer Überprüfung zu unterziehen, um Zahlungsverkehrsanweisungen mit fehlerhaften IBAN- bzw. BICInformationen zu vermeiden. Der Umfang der Prüfmechanismen ist teilweise versionsabhängig und es werden Aktualisierungsmaßnahmen nötig! Bitte beachten Sie daher die Versionshinweise bei Erläuterungen zu den einzelnen Mechanismen.


Import neuer Bankinformationen

Im Hauptmenü steht im Anwendungsbereich „Dienste“ der Menüpunkt „BIC-Import“ zur Verfügung, der es erlaubt, zusätzliche Bankinformationen zu IBAN und BIC aus Dateien, die von der Deutschen Bundesbank bereitgestellt werden, zu importieren. Diese Bankinformationen werden für die Nutzung der in II und III beschriebenen Prüffunktionen zu IBAN und BIC benötigt.

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Die Importfunktion steht in folgenden Versionen zur Verfügung:
Version:                                        Servicepackstand:
Professional ERP 6.11                   ab 6.11.057¹
Professional ERP 7.0                     ab 7.0.047¹
Professional ERP 7.1                     ab 7.1.017¹
Professional ERP 7.2 und höher   ab 7.2.007² ³

¹ Es können nach Installation des Mindestservicepackstands nur die Informationen zu Sonderfällen bei der IBAN-Ermittlung importiert werden. Hierfür sind ausschließlich die von der Deutschen Bundesbank im registrierungspflichtigen ExtraNet bereitgestellten Dateien (vgl. „Ia -Importdateien“) geeignet. Andernfalls werden vom Programm nur die mit Stand 09/2013 bekannten Sonderfälle berücksichtigt.

² Wenn die Erstinstallation der Programmversion 7.2 vor dem Mindestservicepackstand erfolgte: Es können nach der Servicepackinstallation sowohl die Informationen zu den Sonderfällen bei der IBAN-Ermittlung als auch für den BIC-Abgleich importiert werden. Nur die BIC-Informationen werden in einem separaten Datenbestand gespeichert. Hierfür sind ausschließlich die von der Deutschen Bundesbank im registrierungspflichtigen ExtraNet bereitgestellten Dateien (vgl. „Ia -Importdateien“) geeignet. Andernfalls werden vom Programm nur die mit Stand 09/2013 bekannten Sonderfälle bei der IBAN-Ermittlung berücksichtigt. Ein BIC-Abgleich ist ohne Datenimport generell nicht möglich.

³ Wenn die Erstinstallation der Programmversion 7.2 mit dem Mindestservicepackstand oder danach erfolgte: Es können sowohl die Informationen zu den Sonderfällen bei der IBAN-Ermittlung als auch für den BIC-Abgleich importiert werden. Die BIC-Informationen und die IBAN-Sonderregelungen werden in einem separaten Datenbestand gespeichert. Hierfür sind ausschließlich die von der Deutschen Bundesbank im registrierungspflichtigen ExtraNet bereitgestellten Dateien (vgl. „Ia -Importdateien“) geeignet. Andernfalls werden vom Programm nur die mit Stand 09/2013 bekannten Sonderfälle bei der IBAN-Ermittlung berücksichtigt. Ein BIC-Abgleich ist ohne Datenimport generell nicht möglich.

Es gilt zu beachten, dass nur Dateien im TXT-Format importiert werden können!


Der Menüeintrag startet einen einfachen Importdialog, indem ein Dateipfad direkt eingegeben oder über den Menüpunkt

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  anhand eines Dateiauswahldialogs ausgewählt werden kann.
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Ia – Importdateien

Die Deutsche Bundesbank stellt unterschiedliche Importdateien mit Bankinformationen zur Verfügung, mit denen entweder nur BIC-Abgleiche oder BIC- Abgleiche und IBAN-Prüfungen vorgenommen werden können. Um die Dateien mit Bankinformationen inklusive der IBAN-Informationen zu erhalten, wird eine Registrierung für das ExtraNet der Deutschen Bundesbank benötigt. Folgen Sie hierfür den Anweisungen auf der Homepage der Deutschen Bundesbank. Die für jedermann frei zugänglichen Importdateien enthalten nur Informationen zu Bankleitzahlen, Institutsnamen und BIC. Diese Dateien sind daher ausschließlich für den BIC-Abgleich in Version 7.2 (unabhängig vom Servicepackstand) verwendbar. Erhältlich sind die frei zugänglichen Dateien im Internet unter www.bundesbank.de. Stand Oktober 2013 kann zu den Dateien wie folgt navigiert werden:

  • In der oberen Hauptnavigation die Rubrik „Kerngeschäftsfelder“ öffnen.
  • Den Untermenüpunkt „Unbarer Zahlungsverkehr“ auswählen.
  • Im linken Navigationsbereich den Eintrag „Bankleitzahlen“ auswählen. In diesem Navigationsbereich befindet sich auch die
    Möglichkeit, einen Newsletter zu abonnieren.
  • Im Seitenbereich der nun geladenen Seite befindet sich ein Bereich „interne Links“ mit einem Link „Download Bankleitzahlen“.
    Diesen auswählen.
  • Im Seitenbereich der als nächstes geladenen Seite gibt es dann die Downloadlinks für ungepackte Bankleitzahlendateien im
    TXT-Format.


Die wesentlichen Informationen dieses Hinweistextes erhält man als Benutzer auch, wenn man im BIC-Importdialog der Menüpunkt

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betätigt:

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Über den Menüpunkt

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kann zudem eine Historie aufgerufen werden, die dem Benutzer mitteilt, zu welchem Zeitpunkt, von welchem Benutzer, welche Datei importiert wurde.

IBAN-Prüfung

Die Prüfung der IBAN-Belegung steht in folgenden Versionen zur Verfügung:
Version:                                          Servicepackstand:
Professional ERP 6.11                    ab 6.11.057
Professional ERP 7.0                      ab 7.0.047
Professional ERP 7.1                      ab 7.1.017
Professional ERP 7.2 und höher    ab 7.2.007
Professional ERP führt in den unterstützten Versionen eine interne Liste, in der alle bekannten IBAN-Sonderfälle (Stand 09/2013) vermerkt sind. Diese Liste ist durch den Import der im ExtraNet der deutschen Bundesbank bereitgestellten Dateien in allen unterstützten Versionen regelmäßig zu aktualisieren (siehe „I – Import neuer Bankinformationen“).


Prüfung von Bestandsdaten

In den Firmenparametern steht in den unterstützten Servicepackständen der Professional ERP Versionen 7.0 und höher auf dem Reiter „Extras“ der Menüpunkt „IBAN-Belegung prüfen“ zur Verfügung.

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Im Fall der Professional ERP Versionen 7.1 und höher ist der Menüpunkt zusätzlich auch auf dem Reiter „Extras“ der erweiterten Bankkontenpflege verfügbar. In Professional ERP Version 6.11 befindet sich ein gleichnamiger Menüeintrag im Menü „Extras“ der Firmenparameter.

Bei Betätigung dieses Menüpunktes führt Professional ERP eine Prüfung aller im System vorhandener IBAN-Einträge durch. Hierbei prüft und ändert das Programm den Datenbestand nach folgenden Kriterien:

  1. Der Adress- bzw. Bankdatensatz besitzt noch keine IBAN und es gilt für die IBAN-Berechnung kein dem System bekannter Sonderfall → Die Prüfroutine ergänzt die fehlende IBAN des Datensatzes automatisch.
  2. Der Adress- bzw. Bankdatensatz besitzt eine IBAN, die gefundene IBAN entspricht dem Ergebnis der Standard-IBANBerechnung und es gilt für die IBAN-Berechnung kein dem System bekannter Sonderfall → Die IBAN bleibt unverändert.
  3. Der Adress- bzw. Bankdatensatz besitzt eine IBAN, die gefundene IBAN entspricht dem Ergebnis der Standard-IBANBerechnung, aber es gilt für die IBAN-Berechnung ein dem System bekannter Sonderfall → Am Ende des Prüflaufs öffnet sich eine Vergleichsmaske, die es dem Benutzer erlaubt zu entscheiden, ob die gefundene IBAN entfernt oder die vorhandene IBAN beibehalten werden soll. Optional kann für diese Fälle in der Vergleichsmaske die korrekte IBAN vom Benutzer eingegeben werden.
  4. Der Adress- bzw. Bankdatensatz besitzt eine IBAN, die gefundene IBAN entspricht nicht dem Ergebnis der Standard-IBANBerechnung und es gilt für die IBAN-Berechnung kein dem System bekannter Sonderfall → Es öffnet sich eine Vergleichsmaske, die es dem Benutzer erlaubt zu entscheiden, ob die gefundene IBAN durch die per Standardberechnung ermittelte IBAN ersetzt bzw. die vorhandene IBAN beibehalten werden soll.

In der Vergleichsmaske kann der Benutzer die zu ändernden Datensätze einzeln markieren bzw. die Markierung aufheben oder die Markierung für alle Datensätze zeitgleich setzen bzw. aufheben.

Hierbei gilt zu beachten, dass Datensätze, die der Prüfbedingung 3 entsprechen beim Öffnen der Maske zunächst nicht markiert sind, um ein versehentliches Löschen zu vermeiden

Automatische IBAN-Ergänzung bei Neuanlage oder Änderung von Bankdaten

Bei der Erfassung neuer Bankdaten bzw. Änderung der Bankdaten einer Adresse versucht Professional ERP für deutsche Bankverbindungen nach Eingabe von Bankleitzahl und Kontonummer die IBAN automatisch zu ermitteln und in das Eingabefeld für die IBAN einzutragen. Das ISO-Länderkürzel der Bankverbindung muss mit „DE“ bereits vor Eingabe der Bankleitzahl- / Kontonummernkombination belegt sein Das Programm prüft folgende Kriterien:

  1. Es gilt für die IBAN-Berechnung kein dem System bekannter Sonderfall → Die Prüfroutine ergänzt die fehlende IBAN des Datensatzes automatisch bzw. fragt ob die vorhandene IBAN mit der neu ermittelten IBAN ersetzt werden soll.
  2. Es gilt für die IBAN-Berechnung ein dem System bekannter Sonderfall → Bei Neuanlage erfolgt keine automatische Ergänzung der IBAN. Bei Änderungen weißt das Programm darauf hin, dass die vorhandene IBAN geleert wird.

BIC-Abgleich und automatische Ergänzung von BIC / Bankbezeichnungen

Die Funktionen für den Abgleich von BIC-Informationen steht ausschließlich in Professional ERP Versionen ab Version 7.2 zur Verfügung. Für die Nutzung dieser Funktion muss zunächst ein Import der BIC-Informationen erfolgt sein (vgl. „I – Import neuer Bankinformationen“)

In der erweiterten Bankkontenpflege befindet sich auf dem Reiter „Extras“ der Menüpunkt „BIC-Abgleich“.

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Wird ein BIC-Abgleich durchgeführt, prüft und ergänzt Professional ERP anhand der gepflegten Bankleitzahlen die BICEinträge aller Adress- bzw. Bankdatensätzen gemäß folgender Kriterien:

  1. Der Adress- bzw. Bankdatensatz besitzt noch keinen BIC → Die Prüfroutine ergänzt den fehlenden BIC anhand der importierten Informationen automatisch.
  2. Der Adress- bzw. Bankdatensatz besitzt einen BIC, der den importierten Informationen entspricht → Der BIC bleibt unverändert.
  3. Der Adress- bzw. Bankdatensatz besitzt einen BIC. Der gefundene BIC entspricht jedoch nicht den importierten BICInformationen → Am Ende des Prüflaufs öffnet sich eine Vergleichsmaske, die es dem Benutzer erlaubt zu entscheiden, welcher der gefundenen BIC durch die importierten BIC-Informationen ersetzt bzw. welcher BIC beibehalten werden soll.

Bei der Neuanlage von Bankdatensätzen oder Änderungen eines bestehenden Bankdatensatzes wird unabhängig von einem manuell ausgelösten BIC-Abgleich für deutsche Bankverbindungen zudem automatisch der BIC und die Bezeichnung des Kreditinstitutes anhand der eingegebenen Bankleitzahl ergänzt. Analog zur automatischen IBAN-Ergänzung muss auch hier das ISO-Länderkürzel der Bankverbindung bereist vorher mit „DE“ belegt sein.

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