Mehrwertsteuerdefinitionen mit nationalen Steuersätzen
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Für Betreiber von Webshops gestaltet sich aufgrund internationaler Warenflüsse die Vereinnahmung der Umsatz- und Mehrwertsteuer beim Verkauf an Endkunden zunehmend komplexer. Für den Versand von Waren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gelten z.B. erweiterte Regelungen für die Ermittlung der zu vereinnahmenden Mehrwertsteuer gegenüber Privatpersonen:
Bei Erreichen von länderspezifischen Lieferschwellen für die verbrachte Ware muss dem Kunden die Rechnung mit den im Empfängerland gültigen Mehrwertsteuersätzen statt der Steuersätze im Versendungsland gestellt werden. Betroffene Unternehmen werden bei Erreichen spezifischer Lieferschwellen üblicherweise vom Zoll bzw. Finanzamt informiert und müssen die Rechnungsstellung ab diesem Zeitpunkt mit unterschiedlichen Steuersätzen vornehmen. Dies wiederum führt dazu, dass für die Abbildung der zugehörigen Geschäftsvorfälle in Professional ERP unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gepflegt werden müssen.
In Verbindung mit dem Erweiterungsmodul Webshop Toolkit werden die Pflegemöglichkeiten der Grundversion im Hinblick auf Mehrwertsteuersätze erweitert. Diese Erweiterungen werden nachfolgend beschrieben.
Achtung!
In den Abbildungen und Beispielen dieses Abschnitts sind Steuersätze enthalten für deren Korrektheit die Software-Schmiede Vogler & Hauke GmbH keine Haftung übernimmt. Sofern Ihr Unternehmen zur Vereinnahmung länderspezifischer Mehrwertsteuersätze verpflichtet ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, um zu ermitteln, welche Mehrwertsteuerdefinitionen Sie benötigen
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Pflegemaske Mehrwertsteuersätze
Im Eingabebereich für Mehrwertsteuersätze kommen bei vorhandenem Modul Webshop Toolkit die Auswahlfelder Land und Erlösart hinzu, anhand derer dann Mehrwertsteuersätze innerhalb einer Mehrwertsteuerdefinition voneinander abgegrenzt und länderspezifisch gepflegt werden können: 1Im Eingabebereich für Mehrwertsteuersätze kommen bei vorhandenem Modul Webshop Toolkit die Auswahlfelder Land und Erlösart hinzu, anhand derer dann Mehrwertsteuersätze innerhalb einer Mehrwertsteuerdefinition voneinander abgegrenzt und länderspezifisch gepflegt werden können:
- Normaler Mehrwertsteuersatz
- Mittlerer Mehrwertsteuersatz
- Ermäßigter Mehrwertsteuersatz
- Besonders ermäßigter Mehrwertsteuersatz
Nicht alle Länder verwenden dieselbe Anzahl von Mehrwertsteuersätzen. Daher muss ggf. dafür gesorgt werden, dass in jeder vorhandenen Mehrwertsteuerdefinition ein passender Mehrwertsteuersatz für jedes einzelne Land existiert auch wenn er identisch zu einem Steuersatz in einer anderen Mehrwertsteuerdefinition ist.
Besonders ermäßigter Steuersatz | Ermäßigter Steuersatz | Mittlerer Steuersatz | Normaler Steuersatz | |
Deutschland | - | 7% | 7% | 19% |
Spanien | 4% | 8% | 8% | 18% |
Frankreich | 2,1% | 5% | 10% | 20% |
Italien | 4% | 10% | 10% | 21% |
Schweden | - | 6% | 12% | 25% |
Hierfür werden nun folgende Mehrwertsteuerdefinitionen mit folgenden Steuersatzzuordnungen benötigt, sofern sich alle vertriebenen Artikel in den jeweiligen Ländern dem äquivalenten Mehrwertsteuersatz zugeordnet sind:
Definition | DE | ES | FR | IT | SW |
Normaler Steuersatz | 19% | 18% | 20% | 21% | 25% |
Mittlerer Steuersatz | 7% | 8% | 10% | 10% | 12% |
Ermäßigter Steuersatz | 7% | 8% | 5% | 10% | 6% |
Besonders Ermäßigter Steuersatz | 7% | 4% | 2,1% | 4% | 6% |
Die rot markierten Steuersätze werden benötigt, damit für Artikel, denen die Mehrwertsteuerdefinition Besonders ermäßigter Steuersatz zugeordnet wird, beim Verkauf in Länder, die keinen solchen Steuersatz verwenden, dennoch einen korrekten Wert zugeordnet bekommen.
Achtung!
Aufgrund unterschiedlicher Besteuerungen desselben Artikels in verschiedenen Ländern kann es in Einzelfällen notwendig werden, über die oben genannten Definitionen hinausgehende Zusatzdefinitionen anzulegen, weil nicht immer davon ausgegangen werden kann, dass der nächst höhere Steuersatz greift bzw. es durchaus vorkommen kann, dass ein Artikeln in einem Land unter den normalen Steuersatz fällt, während er in einem anderen Land den ermäßigten Steuersatz verlangt.
Definition | DE | ES | FR | IT | SW |
Sonderfall 1 (z.B. BLUMENERDE) | 19% | 18% | 20% | 21% | 25% |
Sonderfall 2 (z.B. SCHOKOLADE) | 7% | 8% | 10% | 10% | 12% |
Jede Mehrwertsteuerdefinition erhält bei Neuanlage automatisch einen Steuersatzeintrag zugeordnet, der keine Befristung besitzt und dem kein Land bzw. keine Erlösart zugeordnet ist. Der in diesem Eintrag festgelegte Steuersatz wird für alle Länder verwendet, die keinen expliziten eigenen Steuersatzeintrag erhalten.
Das Eingabefeld Erlösart dient zur weiteren Differenzierung des Empfängers, weil es Länder gibt in denen der gleiche Artikel je nach Empfänger unterschiedlich besteuert wird. In den meisten Anwendungsfällen wird das Feld jedoch nicht befüllt werden müssen.